Seit 1992 sind wir ein zuverlässiger Partner in der Verwaltung von Immobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Verwaltung).
Allgemeine Verwaltung
- Übernahme und Sammlung der vorhandenen Daten und Unterlagen bei Vertragsbeginn:
-
- Eigentümernachweise
- Objektdaten
- Bankunterlagen
- Urkunden (Grundbuchauszüge, Teilungserklärungen ...)
- technische Unterlagen (Baugenehmigung, Bauzeichnungen, Wohnflächenberechnungen ...)
- Vertragsunterlagen (Dienstleistungs- und Versicherungsverträge, Hausmeistervertrag ...)
- wichtige Organisationsunterlagen (Versammlungsprotokolle, Tagesordnungen, Mitteilungen des Beirats ...)
- Sammlung und Archivierung von Wartungsprotokollen der Rauchwarnmelder
- Beauftragung der Trinkwasserprüfung gemäß Trinkwasserverordnung
- Korrespondenz mit der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Korrespondenz mit einzelnen Wohnungseigentümern
- Vervielfältigung von Einladungsschreiben zu Versammlungen, Versammlungsprotokollen, sowie deren Versand und Zustellung.
- Führen einer Beschluss-Sammlung gemäß Wohnungseigentumsgesetz.
- Korrespondenz und Kommunikation mit Beiräten, Wohnungseigentümern oder Dritten wegen Betrieb, Verwaltung und Organisation der Liegenschaften.
- Gewährung von Einsicht in die Verwaltungsunterlagen für die Beiräte und Eigentümer.
Objektbewirtschaftung
- Sicherstellung der Versorgung und Entsorgung (Strom, Wasser, Abwasser ...).
- Hausmeister im Rahmen der Ermächtigung einstellen und entlassen, sowie Überwachung seiner Tätigkeit.
- Abschluss von sonstigen Dienstleistungs-, Lieferanten- und Kaufverträgen (Gartenpflege, Hausreinigung, Anschaffung von Kleinteilen und Werkzeugen, Reinigungsmitteln ...) im Namen der Eigentümergemeinschaft.
- Abschluss von Versicherungen, Wartungsverträgen und deren regelmäßige Überprüfung auf Erfordernis, Richtigkeit und Preis-/Leistungsverhältnis.
- Verhandlungen mit Behörden und Versorgungsbetrieben in allen Fragen, die die Eigentümergemeinschaft betreffen.
- Überwachung und Einhaltung von Sicherheits- und Schutzbestimmungen, wie Verkehrssicherungspflicht, Rasenmäherlärmverordnung, Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Objektverwaltung
- Durchführung der ordnungsgemäßen Beschlüsse der Eigentümergemeinschaft.
- Abhalten von Sprechstunden für Verwaltungsbeirat und Wohnungseigentümer nach Vereinbarung.
- Entgegennahme von Beschwerden und Schlichtungsbemühungen bei Streitigkeiten unter den Wohnungseigentümern.
- Abgabe von Erklärungen für die Herstellung von Energieversorgungseinrichtungen.
- Maßnahmen treffen, die zur Wahrung einer Frist oder Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind (Verjährungs- oder Rechtsmittelfrist ...).
- Bearbeitung, Aufbereitung sowie Klärung von Versicherungsfällen.
- Mitwirkung an Umsetzung von gesetzlichen Auflagen (Rauchwarnmelderpflicht, Trinkwasserverordnung, Energieeinsparverordnung ...)
- Kontrolle und Überwachung der Hausordnung und anderer Gebrauchs- und Nutzungsregelungen.
- Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat.
- Vorbereitung, Einberufung und Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung außerhalb der üblichen Bürostunden in Abstimmung mit dem Beirat.
- Zusammenarbeit mit externen Heizkostenabrechnern (Techem, ISTA, Kalortimeta ...).
Wirtschafts- und Vermögensverwaltung
- Führung einer Buchhaltung, die alle Einnahmen und Ausgaben vollständig, richtig und zeitgerecht aufzeichnet und die Erstellung eines Wirtschaftsplans und der Jahresabrechnung ermöglicht.
- Aufbewahren der Buchungsunterlagen und Belege im gesetzlichen Rahmen.
- Anforderung und Inkasso des Wohngeldes.
- Entgegennahme und Anforderung sonstiger Einnahmen (Umlagen, Umzugspauschalen ...).
- Einleitung eines Mahnverfahrens für rückständige Wohngelder, Sonderumlagen oder sonstige Forderungen der Eigentümergemeinschaft.
- Abwicklung aller Zahlungsvorgänge und Begleichung aller Rechnungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen (Betriebskosten, Instandhaltungskosten, Überweisungen auf Spar- oder Festgeldkonten ...).
- Unterstützung der Kassenprüfer bei der Prüfung der Jahresabrechnung.
Technische Verwaltung
- Vorbereitung zur Beschlussfassung, Überwachung und Abrechnung von im Rahmen der Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums erforderlichen Maßnahmen.
- Einleitung von Sofortmaßnahmen zur Instandsetzung in dringenden Fällen.
- Objektbegehung mit Hausmeister und/oder Beirat bei Bedarf, jedoch mindestens 1 bis 2-mal jährlich, zum Erkennen sichtbarer Mängel und Schäden und Einleitung von Maßnahmen zu deren Beseitigung.
- Einholen von Angeboten, deren Prüfung und Vergleich.
- Vergabe von Aufträgen nach Eigentümerbeschluss.
- Rechnerische und sachliche Überprüfung der Rechnung mit dem Angebot.
- Kleinreparaturen im Rahmen der Verwalterbefugnisse ausführen lassen.